aufgrund der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens beachten Sie bitte ab 27.03.2021 bis auf Weiteres folgende Besuchsregeln:
Jede*r Bewohner*in kann täglich Besuch von mehreren Personen aus einem gemeinsamen Hausstand empfangen. Der Besucherkreis und die Besuchszeit sind nicht begrenzt (bis Inzidenz 300), aus Gründen des Abstandsgebots sollen sich max. 2 Besucher*innen aus einem Hausstand gleichzeitig zu einem Besuch im Bewohner*innen Zimmer aufhalten. Mehrere Besucher*innen aus verschiedenen Haushalten pro Bewohner*in und Tag werden nicht zugelassen. Besucher*innen müssen zudem ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 beim Betreten der Einrichtung vorlegen.
Als Besucher*in zugelassen wird nur, wer über ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügt und dieses auf Verlangen nachweisen kann. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels eines POC-Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests darf höchstens 48 Stunden vor dem Besuch vorgenommen worden sein. Dieser muss selbständig beim Vertragsarzt, örtlichen Gesundheitsamt oder beim lokalen Testzentrum besorgt werden. Sollte Ihnen dies aus zwingenden Gründen nicht möglich sein, bieten wir Ihnen ab dem 11.01.2021 an, dass unsere „Tester“ im Haus einen POC-Antigen-Schnelltest kostenfrei bei Ihnen durchführen. Eine Anmeldung für die Durchführung eines Tests ist zwingend erforderlich.
Bitte tragen Sie bei Ihrem Besuch unbedingt eine FFP2 /FFP3 Maske (ohne Ventil). Sollten Sie keine entsprechende Maske haben, sprechen Sie uns bitte an, wir stellen Ihnen dann gerne eine zur Verfügung. Der tägliche Besuch ist innerhalb der Besuchszeiten möglich. Die genauen Besuchszeiten erfahren Sie am Eingang der Einrichtung.
ANMELDUNG:
Bitte erfragen Sie bei der Einrichtung, ob eine Voranmeldung erforderlich ist.
Weiterhin sind folgende Regelungen während des Besuches einzuhalten:
BESUCHSZEITEN:
• Jede*r Bewohner*in kann täglich Besuch von mehreren Personen aus einem Hausstand empfangen.
• In der Regel das Bewohner*innen Zimmer, alternativ auf dem Gelände im Garten bzw. auf der Terrasse.
• Besucher*innen begeben sich auf direktem Weg zum Bewohner*innen Zimmer.
• Sollte die Einrichtung, z.B. für einen Spaziergang verlassen werden, ist der Abwesenheitszettel auszufüllen und in den Briefkasten zu werfen. Die Einrichtung empfiehlt das Haus nicht zu verlassen!
HYGIENEREGELN:
• Der Mindestabstand von 1,5 m ist stets – auch im Bewohner*innen Zimmer – einzuhalten. Dies gilt auch und insbesondere beim gleichzeitigen Besuch mehrerer Personen aus einem Hausstand. Im Zimmer sollten sich max. 2 Besucher*innen gleichzeitig. Bei mehr Besucher*innen aus einem Haushalt bitten wir darum auf den Gartenbereich auszuweichen.
• Der Kontakt zu anderen Bewohner*innen ist untersagt.
• Gründliches Händewaschen (mindestens 30 Sek.) und -Desinfektion.
• Das Tragen von FFP2-Masken vom Besucher*in und das Tragen von OP-Masken Bewohner*in (soweit gesundheitlich möglich).
BESUCHSVERBOT:
• Besucher*innen mit Symptomen COVID-19 und / oder einer Körpertemperatur über 37,5 Grad ist der Besuch untersagt.
• Bewohner*innen mit Symptomen COVID-19 dürfen nicht besucht werden.
• Bei Nichteinhaltung der Hygienemaßnahmen oder der Selbstverpflichtung erfolgt ein Besuchsverbot.
Das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht umfangreiche Informationen zur Corona-Schutzimpfung in seinem Internetauftritt. Klicken Sie auf den Link um diese Informationen zu erhalten.
Die Schutzimpfung trägt dazu bei, die Ansteckungen zu verringern. In unseren Einrichtungen werden die Bewohner*innen und Mitarbeitenden beraten. Die Schutzimpfung gegen das Corona-Virus ist kostenfrei und erfolgt auf freiwilliger Basis
Die Verbundenen Unternehmen der Altenhilfe des Paritätischen in Bayern betreiben Altenheime und Senioreneinrichtungen in Bayreuth (Oberfranken), Creußen (Oberfranken), Nürnberg, Manching und im Raum München in Pfaffenhofen, Pullach und Unterschleißheim. Pflegebedürftige Menschen erfahren in den Einrichtungen des Paritätischen professionelle und liebevolle Altenpflege und die ihrem Pflegebedarf entsprechend größtmögliche Autonomie und Selbstständigkeit.
Unsere Paritätischen Werte
Unser Leitbild beschreibt, wie wir die Paritätische Altenhilfe als Unternehmen verstehen. Es formuliert unsere Werte und Visionen und soll unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unseren Einrichtungen und Diensten Orientierung in ihrem Handeln geben.
Ziel unserer Pflege ist es, dass die uns anvertrauten Menschen sich angenommen und geborgen fühlen – so wie daheim.
Jeder soll so leben können, wie er es möchte und die Gesundheit es zulässt – mit weitgehend selbstbestimmter Lebensgestaltung.
Gute Pflege und Betreuung gelingt nur im Miteinander. Dies geschieht in gegenseitiger Wertschätzung, gegenüber den Bedürftigen, deren Angehörigen und den Mitarbeitenden im Team.
Eine gute Versorgung braucht professionelle Rahmenbedingungen. Diese Grundlagen ergänzen wir mit individuellen Kompetenzen und Fähigkeiten.
Unsere Einrichtungen und Dienste sind gemeinnützig. Wirtschaftliches Handeln sichert jedoch gute Mitarbeitende, intakte Gebäude und Investitionen, die den Pflege-bedürftigen zu Gute kommen.
Die Paritätische Altenhilfe bietet ein Betriebsklima, das den Mitarbeitenden ermöglicht, eine gute Versorgung zu leisten und körperliche wie seelische Belastungen meistern zu können.
Hier finden Sie unserLeitbild auch als PDF-Datei zum Herunterladen.